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 DIE GESUNDHEITSKARTE
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ROLLOUT DER EGK TERMINALS
 

1.Staffel (1.Quartal 2009)
> Nordrhein-Westfahlen

2.Staffel (3.Quartal 2009)
> Bremen
> Niedersachsen
> Rheinland-Pfalz

3.Staffel (4.Quartal 2009)
> Baden-Württemberg
> Hamburg
> Hessen
> Mecklenburg-Vorpommern
> Saarland
> Sachsen-Anhalt
> Schleswig-Holstein
> Thüringen

4.Staffel (1.Quartal 2010)
> Bayern
> Berlin
> Brandenburg
> Sachsen



 

Was ist der Basisrollout?

Gem. § 291 a SGB V des zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) sollte die Krankenversichertenkarte (KVK) bis spätestens zum 01.01.2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erweitert und zum Einsatz gebracht werden.

Damit verbunden sollen neue Anwendungen mit der eGK geschaffen werden, z.B. das eRezept (Pflichtanwendung) und der Notfalldatensatz (freiwillige Anwendung). Die damit zusammenhängenden gravierenden technischen und organisatorischen Änderungen erfordern umfangreiche Tests, die sich als weitaus schwieriger und langwieriger herausgestellt haben, als ursprünglich geplant. Der oben genannte gesetzliche Einführungstermin musste deshalb immer weiter verschoben werden. Mittlerweile gibt es jedoch Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane, dass die eGK ab 2009 bundesweit tatsächlich ausgerollt werden wird, auch wenn die damit verbundenen neuen Anwendungen bis dahin noch nicht fertig bzw. ausgetestet sein werden.

Die eGK soll in einem ersten Schritt (sog eGK-Basisrollout) lediglich die heutige KVK ersetzen, ohne zusätzliche Anwendungen, die dann später folgen werden. Der eGK-Basisrollout wird in einem Schalenmodell, ausgehend von der Einführungsregion in vier Schalen nacheinander über ganz Deutschland ausgebreitet.


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