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 DIE GESUNDHEITSKARTE
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INFORMATIONEN ZUR EGK

Kostenerstattung ab 1.April 2011

Kostenerstattung durch die KV

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die erste Stufe einer Finanzierungsvereinbarung beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen geeinigt (Finanzierungsvereinbarung für den eGK-Basisrollout). Sie umfasst die stationären und mobilen Kartenterminals, die für den eGK-Basisrollout und den anschließend geplanten sog. "Online-Rollout" geeignet sind. Nur entsprechend zertifizierte stationäre und mobile Lesegeräte, die einer besonderen Zulassung durch die Gematik (für Stationäre: "eHealth-BCS-Kartenterminals"; für Mobile: "MobiKT") bedürfen, werden durch diese Finanzierungsvereinbarung abgedeckt. Die Kostenträger haben sich zudem verpflichtet, installationsbedingte Aufgwendungen inklusive Anpassung der Praxisverwaltungssoftware in einer sog. "Installationspauschale" mit zu finanzieren.
Die Pauschalen für alle Regionen Deutschlands (ohne Nordrhein) sind zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV am 12.11.2010 vereinbart worden.

* 355 € = Pauschale für stationäres Lesegerät je BSNR bzw. NBSNR

* 215 € = Installationspauschale je BSNR bzw. NBSNR

* 280 € = Pauschale für mobiles Lesegerät,
sofern die Bedingungen für die Kostenerstattung eines mobilen Lesegerätes erfüllt werden (z.B. Hausbesuche, Anästhesisten, die Fremdpraxen aufsuchen) je Leistungserbringer.

Die Pauschalen für eHealth BCS Kartenterminals, mobile Kartenterminals und die Installationspauschale werden den Mitgliedern der KVen (außer Nordrhein) voraussichtlich ab 01.04.2011 erstattet. Die KVen werden ihre Mitglieder dazu zeitnah informieren. Auch ein bereits vor dem 01.04.2011 gekauftes eHealth BCS Kartenterminal fällt unter die Finanzierungsvereinbarung.

Details der Finanzierungsvereinbarung:

* Jede Einzelpraxis erhält die Pauschale für 1 stationäres Lesegerät (355 €) und die Installationspauschale (215 €).

* Die Installationspauschale erhält jede Einrichtung nur einmal, unabhängig davon, ob Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, früher Gemeinschaftspraxis).

* Eine BAG mit bis zu 3 Mitgliedern erhält ebenfalls die Pauschale für 1 stationäres Gerät, ab 4 bis 6 Mitgliedern für 2 Geräte, ab 7 Mitgliedern für 3 Geräte.

* Eine BAG, mit mehreren Mitgliedern, der mehrere mobile Lesegeräte zustehen, hat darüber hinaus das Recht, die Pauschale für (ein oder mehrere) mobile Lesegeräte in die Pauschale für ( ein oder mehrere) stationäre Lesegeräte „einzutauschen"; es muss jedoch mindestens 1 mobiles Lesegerät pro Praxis verbleiben.

* Auch für Zweitpraxen und ausgelagerte Praxisstätten besteht der Anspruch auf die Pauschale für stationäre Lesegeräte und die Installationspauschale.

* Jedes Mitglied, das Hausbesuche macht und/oder am Notdienst teilnimmt, hat Anspruch auf die Pauschale für ein mobiles Lesegerät. Die Pauschale hierfür beträgt 280 €. Die mobile Tätigkeit in Fremdpraxen ist den Hausbesuchen gleichgestellt. (z.B. bei Anästhesisten).

Unter die Finanzierungsvereinbarung fallen ausschließlich Vertragsärzte/Vertrags-Psychologen, ermächtigte Ärzte und ermächtigte Institutionen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Privatärzte, die am Notdienst teilnehmen, sowie Notdienstpraxen haben keinen Anspruch auf die Pauschalen.

Wichtig:

* Die KVen beschaffen keine Lesegeräte. Die Lesegeräte-Beschaffung ist Aufgabe jeder einzelnen Praxis. Die KVen erstatten jedoch die angegebenen Kostenpauschalen, wenn Sie diese gemäß dem noch festzulegenden formalisierten Kostenerstattungsverfahren geltend machen.

* Die o.g. Pauschalen gelten für alle KVen (außer Nordrhein).


(Quelle: KV Telematic)



Info´s rund um die Einführung der Gesundheitskarte


eGK: Bestellung der Kartenterminals bis 30. September sichert Refinanzierung

kein Sicherheitsrisiko bei ehealth-BCS terminals [237 KB]

Link zur KV-Rheinland-Pfalz April 2011

Link zur KV Baden-Württemberg März 2011

Info der KV Saarland März 2011 [70 KB]

Info der KV Nordrhein Januar 2009 [59 KB]

Pressemitteilung zum Start des eGK Terminal Rollout in der Praxis Dr.Hecking in Düren [16 KB]

Pressmitteilung auf der Medica 2008 Düsseldorf

Die elektronische Gesundheitskarte

Der Heilberufsausweis für Ärzte

Rollout der eGK Terminals


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